An dieser Stelle beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen (FAQ), die uns Patienten stellen. Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns Ihre Frage per Mail: praxis[at]kieferorthopaedin[dot]de oder rufen Sie uns an: 0 40 . 710 78 79
In der Regel überwacht Ihre behandelnde Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt in regelmäßigen Abständen die Entwicklung Ihres Kindes und leitet rechtzeitig den ersten Besuch bei Ihrer Kieferorthopädin ein.
Medizinischer Ausdruck für: craniomandibuläre Dysfunktion (Funktionsstörung/ Fehlfunktion im Kausystem).
Die Behandlungsdauer ist natürlich für jeden Patienten individuell festzulegen. Sie beträgt bei Kindern im Normalfall aber meist mehrere Jahre, da laufende Entwicklungsvorgänge gesteuert werden. Besonders wichtig ist dabei, dass man nicht die sich anschließende Stabilisierungsphase vergisst, da sonst das erreichte Behandlungsziel nicht gehalten werden kann.
Siehe auch Retention.
Nein. Vor dem Bekleben wird der Zahnschmelz oberflächlich angeraut und direkt wieder versiegelt, damit sicher geklebt werden kann. Während der festsitzenden Behandlungsphase wird in regelmäßigen Abständen eine professionelle Zahnreinigung durchgeführt, um den Zahnschmelz dann erneut mit Fluoridierungslacken zu versorgen. Nach Entfernung der Multibracketapparatur wird der Zahnschmelz abschließend versiegelt.
Bitte setzen Sie sich im Notfall immer sofort mit unserer Praxis in Verbindung. Bei Beschwerden, Reparaturen oder wenn Unklarheiten bestehen, können wir selbstverständlich kurzfristig einen Termin vereinbaren. Auch telefonisch stehen wir jederzeit zur Verfügung. Rufen Sie uns an.
Versuchen Sie, den Bogen wieder in das Bracket oder Band einzusetzen, z. B. mithilfe einer Pinzette. Bei Reibung kann mit etwas Wachs die störende Stelle abgedeckt werden. Zusätzlich: Vereinbaren Sie einen SOS-Termin.
Versuchen Sie, den Draht mithilfe einer Pinzette wieder zurückzustecken. - Vereinbaren Sie einen SOS-Termin.
Schieben Sie das Bracket mit dem Finger wieder nach oben.
Abdecken mit Wachs. Vereinbaren Sie einen Termin.
Rufen Sie umgehend Ihren Zahnarzt oder uns an.
Teile aufheben und eine SOS-Termin vereinbaren.
Die Behandlungskosten richten sich immer nach dem für jeden Patienten individuell aufgestellten Therapieplan, der erst nach Erstellung der diagnostischen Unterlagen, deren Auswertung und Befundung vorliegt.
Bei gesetzlich versicherten Patienten (bis zum 18. Lebensjahr) werden die vertraglichen Leistungen übernommen, die laut Gesetzgeber ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sind. Voraussetzung hierfür ist die Einstufung als Indikationsstufe III -V.
Medizinisch notwendige Behandlungen mit der Einstufung I-II müssen von den Eltern selbst finanziert werden. Bei Erwachsenen werden Kassenleistungen übernommen, wenn eine kieferorthopädisch-kieferchirurgisch Kombinationsbehandlung durchgeführt wird.
Maßnahmen, die nicht im Leistungsangebot der gesetzlichen Versicherungen enthalten sind - außervertragliche Leistungen -werden privat in Rechnung gestellt.
Bei privat versicherten oder beihilfeberechtigten Patienten muss im Einzelfall geklärt werden, welche Kosten bei medizinischer Notwendigkeit übernommen werden. Auch bei bestehenden Zusatzversicherungen sollte die Kostenübernahme vorher vom Versicherten abgeklärt werden.
In unserer Praxis können Kosten quartalsweise je nach Anfall beglichen werden. Ebenso besteht selbstverständlich die Möglichkeit, eine individuelle monatliche Ratenzahlung zu vereinbaren.
Nein. Funktionsdiagnostik und -therapie sind Leistungen, die die gesetzlichen Kassen nicht übernehmen dürfen.
Dr. Nicola Friesen, Fachzahnärztin für Kieferorthopädie / Telefon 040 7107879
Markt 14, 21509 Glinde / Parkplätze direkt vor der Praxis > 2 Stunden frei parken
Praxiszeiten
Mo - Do: 9 - 17 Uhr
Die Praxis
Leistungen
Service
Kontakt